Die Corona Schutzverordnung wurde wieder überarbeitet. Daher gelten für unseren Vereinsabend ab Freitag die folgenden Regeln. Nummer 5 ist erweitert.

  1. Es muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Die Hände müssen bei der Ankunft desinfiziert werden.
  2. Die Anwesenheit ist mit Namen, Vornamen, Komm- und Gehzeiten zu dokumentieren. Für Nichtvereinsmitglieder ist die Angabe der Adresse und Telefonnummer erforderlich.
  3. Beim Verzehren von Speisen und Getränken (und dem damit verbundenen Absetzens der Maske) ist ein Abstand von min. 1,5 Meter einzuhalten.
  4. Ab einem Alter von 16 Jahren müssen alle Besucher gegen Corona geimpft oder genesen sein.
  5. Alle Besucher (auch Kinder unter 16 Jahren) müssen einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen (Antigentest <24h, PCR Test <48h). Ausnahmen:
    1. Menschen mit 3. Corona Impfung (Booster)
    2. Schüler innerhalb der Schulzeit

Für alle Teilnehmer des Vereinsabend sind diese Regeln verbindlich einzuhalten.

Bleibt gesund!