Am 4. März wurde die Coronaschutzverordnung gelockert. Daher gelten für unseren Vereinsabend ab dem kommenden Freitag die folgenden Regeln.

  1. Es muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden.
  2. Die Anwesenheit ist mit Namen, Vornamen, Komm- und Gehzeiten zu dokumentieren. Für Nicht-Vereinsmitglieder ist die Angabe der Adresse und Telefonnummer erforderlich.
  3. Beim Verzehren von Speisen und Getränken (und dem damit verbundenen Absetzens der Maske) ist ein Abstand von min. 1,5 Meter einzuhalten.
  4. Jeder Besucher über 18 Jahren muss den Status geimpft, genesen oder getestet haben und nachweisen können. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag sind davon ausgenommen.

Für alle Teilnehmer des Vereinsabend sind diese Regeln verbindlich einzuhalten.

Bleibt gesund!